| Margrit Widmer Buhaldenweg 4 5034 Suhr Tel. 062 842 27 45 marwid@ziksuhr.ch Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag | Anfahrt jeweils 17.30 bis 18.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung |
| Die Pilzkontrollen sind unentgeltlich. Wichtig zu wissen - Die Kontrollscheine sind aufzubewahren. Die Pilze sollten am gleichen Tag weiter verarbeitet oder konsumiert werden.
- Zur Kontrolle ist das gesamte Sammelgut vorzuweisen.
- Nur Körbe verwenden, Plastiksäcke sind für das Sammeln von Pilzen ungeeignet, das Sammelgut zersetzt sich sehr schnell.
- Nur so viele Pilze ernten, wie für eine Mahlzeit verwendet oder weiterverarbeitet wird (trocknen).
- Von unbekannten Pilzen nur zwei oder drei Exemplare pflücken. Dabei sollten nicht mehr als zwei verschiedene Arten pro Mal mitgenommen werden.
- Pilze nicht abschneiden, nur aus der Erde drehen. Das entstandene Loch wieder mit Erde decken. Pilze, die an Baumstrünken wachsen, an der Basis schneiden. Wichtige Bestimmungsmerkmale befinden sich am Fuss und am Stiel des Pilzes.
- Gesammelte Pilze schon im Wald von der Erde befreien.
- Das Sammelgut sollte nach Arten getrennt zur Kontrolle vorgelegt werden.
- Nur gesunde und feste Fruchtkörper sammeln, die alten zum Absporen stehen lassen. Pilze sind ein wichtiges Glied in der Nahrungskette der Natur und sind zum grössten Teil saprophytisch.
- Das organisierte Sammeln von Pilzen ist verboten. Gewerbsmässiges Sammeln von Pilzen ist bewilligungspflichtig (Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume [Naturschutzverordnung SAR 785.131] vom 17. September 1990).
Durch massvolles und richtiges Pflücken tragen Sie dazu bei, dass die Pilze ihre wichtige Funktion im Ökosystem des Waldes erfüllen können. Verdacht auf Pilzvergiftung - Sofort Arzt oder die Notfallstation eines Spitales aufsuchen.
- Sicherstellen und Mitnehmen von Pilz- oder Mahlzeitresten sowie des Erbrochenen.
- Für weitere Auskünfte oder wenn kein Arzt erreichbar ist, kann das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum in Zürich angefragt werden. Telefon 145 während 24 Stunden.
- Auf keinen Fall warme Milch trinken oder versuchen, die Vergiftung selber zu kurieren. Die Vergiftungen werden je nach Pilz individuell behandelt.
Weitere Informationen (Internet-Links) Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane Eidgenössische Pilzverordnung Pilzkunde in der Schweiz Pilzsammelbestimmungen in der Schweiz Beratung und Exkursionen Stadtpolizei Aarau, Fw H. Umbricht, Leiter Dienststelle Gewerbe, Tel. 062 836 06 10; hans.umbricht@aarau.ch
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